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Steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungsarbeiten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wird sich ab 2009 verbessern. Das wird vor allem Hausbesitzer freuen.

Ab Januar 2009 können Steuerzahler bei angefallenen Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten nun 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen. Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro.

Somit können jährlich maximal 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bisher betrug die Höchstgrenze 600 Euro im Jahr.

Weiterhin auch absetzbar sind Dienstleistungen im Haushalt. Hier können maximal 4.000 Euro von der Einkommenssteuerschuld abgezogen werden.

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