Know-About!

Basiszinssatz erstmals negativ

Seit dem 1. Januar 2013 ist der Basiszinssatz in Deutschland zum ersten Mal negativ. Die nächste Änderung des Zinssatzes erfolgt zum 1. Juli 2013.

Der Basiszinssatz ist zum 1. Januar 2013 erstmals in den Negativbereich gerutscht. Während der Basiszins vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 noch bei 0,12 Prozent lag, folgte zum Stichtag des 1. Januar 2013 die Änderung ins Negative: der Basiszinssatz beträgt jetzt -0,13 Prozent.

Der Basiszinssatz ist ein Zinssatz, der in §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Er wird vor dem ersten Kalendertag eines neuen Halbjahres berechnet. Das heißt, dass direkt nach dem 1. Januar und dem 1. Juli jedes Jahres der Basiszins von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird. Die Höhe des Basiszinssatzes wird dabei an die Veränderungen des Hauptfinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst. Somit wird der Basiszins um die Prozentpunkte, um die sich der Zinssatz für die jüngste Hauptfinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres geändert hat, hoch- oder runtergestuft.

Der Basiszinssatz tritt im Bereich von Verzugszinsen in Kraft. Beispielsweise stehen einem Privatmann laut §288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu. Wenn eine Privatperson Gewerberaum vermietet, kann er als Mindestschaden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen (laut §288 Abs. 2 BGB).

Bewertungen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner