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Steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungsarbeiten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wird sich ab 2009 verbessern. Das wird vor allem Hausbesitzer freuen. Ab Januar 2009 können Steuerzahler bei angefallenen Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten nun 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen. Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro….
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