Steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungsarbeiten
Die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wird sich ab 2009 verbessern. Das wird vor allem Hausbesitzer freuen. Ab Januar 2009 können Steuerzahler bei angefallenen Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten nun 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen. Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro. Somit können jährlich maximal 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bisher betrug die Höchstgrenze 600 [...]
